Bestattungsarten

Weit verbreitet ist die traditionelle Erdbestattung in einem Sarg. Sie können grundsätzliche wählen zwischen einem Reihengrab oder einem Wahlgrab. Beim Wahlgrab können Lage und Größe je nach Friedhofssatzung bestimmt werden. Bei einem Reihengrab ist dies nicht möglich. Der Erwerb des Nutzungsrechtes an einer oder mehreren Wahlgrabstätten ist auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt, kann jedoch verlängert werden.

Die Ruhefrist ist nicht einheitlich geregelt. Je nach Stadt oder Gemeinde beträgt sie zwischen 15 und 25 Jahren.
Die Feuerbestattung ist die Einäscherung eines Verstorbenen in einem Sarg und die spätere Beisetzung der Aschenreste in einer Urne.

Die anonyme Bestattung ist die Beisetzung der Urne auf einem Gemeinschaftsgrabfeld. Diese Grabfelder stehen auf fast allen Friedhöfen zur Verfügung.


Immer beliebter wird auch die Beisetzung am Ruheberg. Hoch oben in den Bergen des Schwarzwaldes in Oberried bei Freiburg unter Tannen, Buchen und Ahornen können Verstorbene ihre letzte Ruhe finden und ihrem Wunsch gemäß, weitab von der Geschäftigkeit der modernen Zeit in der erhabenen Ruhe der Berge in einem schlichten Grab beigesetzt werden.

Bei einer Seebestattung wir nach der Einäscherung die Urne außerhalb der Drei-Meilen-Zone dem Meer übergeben. Die Angehörigen können auf Wunsch der Seebestattung beiwohnen. Sie erhalten nach der Bestattung eine Seekarte mit den genauen Angaben zum Bestattungsort auf See.


Über die unterschiedlichen Möglichkeiten informieren wir Sie gerne.
 

 

Immer für Sie da: 07763 923900 oder 07761 5534670

Mitglied im Bestatterverband.

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